Mainz (ots) - Die Pandemie hat die Defizite im System der Reisebranche wie unter einem Brennglas ans Tageslicht befördert. Keine Frage, dass gerade dieser Sektor besonders schwer unter dem coronabedingten Stillstand zu leiden hatte und hat. Das entschuldigt aber nicht, wie manche Veranstalter und Luftlinien mit ihren Kunden umgehen. Wenn ein Flug storniert wird, dann kann es nicht sein, dass Reisende darüber nicht informiert werden und sich obendrein im Nachhinein eine Kostenerstattung mühsam erstreiten müssen. Auf diese Gelder haben sie einen Rechtsanspruch. Die Beträge können von den Unternehmen also nicht zurückgehalten werden, um den laufenden Betrieb mitzufinanzieren. Umso unrühmlicher ist es, wenn sich hier ausgerechnet Airlines wie die Lufthansa negativ hervortun. Wer mit dem Steuergeld der Kunden am Leben gehalten wird, hat ihnen gegenüber eine besondere Verpflichtung. Zu Recht hat der Europäische Rechnungshof erst jüngst gerügt, dass da, wo Luftlinien mit Steuermitteln gerettet wurden, keine Auflagen zur rechtskonformen Erstattung von Kosten an die Reisenden gemacht wurden. Ein Weg aus der Misere könnte tatsächlich die Ablösung der geltenden Vorkasse-Praxis durch das Leistung-gegen-Gegenleistung-Prinzip sein. Das würde zumindest sicherstellen, dass Verbraucher ihre Reisen nur dann bezahlen müssen, wenn sie auch stattfinden. Der Geldfluss an den Veranstalter erfolgt dann zwar zeitlich versetzt, doch sollte das keine unüberwindbare Hürde sein. Es wäre vielmehr ein Gewinn für die Reisenden. Denn die zahlen am Ende ohnehin die Zeche, ob nun per Reisepreis oder mit ihren Steuern.
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