Vergnügungssteuerpflichtig ist die jährliche Steuererklärung wahrlich nicht, aber irgendwann ist dafür leider Deadline. Für das Corona-Jahr 2020 zeigt sich der Fiskus jetzt besonders geduldig. Abgabetermin für 2020 ist verschoben Eigentlich müsste man sich jetzt allmählich beeilen, denn die Steuererklärung für das vergangene Jahr muss bis zum 31. Juli beim Finanzamt eingehen. Wegen Corona wurde der Abgabetermin für 2020 aber auf den 1. November 2021 verschoben. In Bundesländern, an denen dieser Tag ein gesetzlicher Feiertag ist, ist man sogar dann noch pünktlich, wenn ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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