DGAP-News: SLM Solutions Group AG
/ Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN DEN USA, AUSTRALIEN, KANADA UND JAPAN ODER EINER SONSTIGEN JURISDIKTION, IN DER EIN ANGEBOT ODER VERKAUF DER WERTPAPIERE RECHTSWIDRIG WÄRE Darüber hinaus sicherte sich SLM Solutions einen weiteren festen Auftrag für die NXG XII 600 von einem Kunden aus der Automobilindustrie und rechnet im dritten Quartal 2021 mit weiteren Aufträgen aus der Automobilbranche. Nur 7 Monate nach der Markteinführung ist die NXG XII 600 von SLM Solutions auf dem besten Weg, das favorisierte Laser-Pulverbett-Schmelzsystem für wichtige Akteure in den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Automobil und Energie zu werden. Aufgrund der Bedeutung und den vielfältigen Geschäfts-Chancen in der Raumfahrtindustrie, hat SLM Solutions bereits angekündigt, eine Präsenz an der US-Westküste anzustreben, um sowohl bestehende als auch neue Kunden besser bedienen zu können. SLM Solutions hat sich einen entsprechenden Standort bereits gesichert und wird mit der Mitarbeiterrekrutierung beginnen, um ein Center of Excellence für nickelbasierte Superlegierungen an der Westküste zu errichten. Die Einrichtung wird voraussichtlich spätestens im 4. Quartal 2021 betriebsbereit sein. Technologie Im Juni führte SLM Solutions offiziell das Softwareprodukt Free Float ein, welches das Drucken von Teilen ohne Stützstrukturen über das gesamte SLM Solutions-Portfolio, einschließlich der NXG XII 600, ermöglicht. Durch das Entfernen von Stützstrukturen können Kunden aufgrund des geringeren Pulververbrauchs und der geringeren Nachbearbeitungsaktivitäten Zeit und Geld sparen. Ebenfalls im Juni erhielt SLM Solutions Patentschutz für seine branchenführende Multilaser-Überlappungstechnologie. Es wird erwartet, dass bis zum Jahr 2025 mehr als 75% der Laser-Pulverbett-Fusionssysteme mit mehreren Lasern arbeiten werden. Das breite und tiefe IP-Portfolio von SLM Solutions deckt alle relevanten Bereiche des Pulverbett-Fusionsprozesses ab und unterstreicht damit die technologische Führungsposition des Unternehmens. Finanzen SLM Solutions schloss ein erfolgreiches erstes Halbjahr 2021 ab und liegt auf Kurs für seine Jahresziele. Der Auftragseingang für das erste Halbjahr lag bei EUR 25 Mio., was ein deutliches Wachstum im Vergleich zum Vorjahr darstellt (1. Halbjahr 2020: EUR 13,7 Mio.). Der Umsatz für das erste Halbjahr 2021 entspricht dem des ersten Halbjahres 2020 (EUR 31,2 Mio.), wobei der größte Teil des Umsatzwachstums in der zweiten Jahreshälfte erwartet wird. SLM wird die Zahlen für Q2/H1 2021 am 12. August 2021 veröffentlichen. Über das Unternehmen: Die SLM Solutions Group AG mit Sitz in Lübeck, Deutschland, ist ein weltweit führender Anbieter metallbasierter additiver Fertigungstechnologie. Die Aktien des Unternehmens werden im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Das Unternehmen entwickelt und produziert 3D-Druckmaschinen und integrierte Systemlösungen im Bereich des Selektiven Laserschmelzens (Selective Laser Melting). SLM Solutions beschäftigt derzeit mehr als 400 Mitarbeiter in Deutschland, Frankreich, Italien, den USA, Singapur, Russland, Indien und China Kontakt: Dirk Ackermann SLM Solutions Group AG E-Mail: ir@slm-solutions.com Wichtige Hinweise Diese Bekanntmachung darf nicht direkt oder indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich seiner Gebiete und Besitzungen), Australien, Kanada oder einer sonstigen Jurisdiktion, in der eine solche Bekanntmachung gesetzwidrig wäre, veröffentlicht oder verbreitet werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen und Personen, die in Besitz dieses Dokuments oder anderer Informationen, auf die hierin Bezug genommen wird, gelangen, sollten sich selbstständig über diese Beschränkungen informieren und diese befolgen. Eine Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der jeweils anwendbaren Wertpapiergesetze darstellen. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder ihrer Tochterunternehmen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeiner anderen Jurisdiktion dar. Weder diese Bekanntmachung noch ihr Inhalt dienen als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Jurisdiktion oder gelten in Zusammenhang mit einem solchen Angebot als bindend. Die neuen Aktien wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") registriert und dürfen nicht ohne Registrierung oder Vorliegen eines Befreiungstatbestandes von den Registrierungsanforderungen des Securities Act in den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten oder verkauft werden. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung ausschließlich an Personen, die (i) professionelle Anleger sind, die unter Artikel 19(5) der jeweils gültigen Fassung des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die "Order") fallen, oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Hochvermögende Gesellschaften, nicht inkorporierte Gesellschaften, etc.) (nachfolgend zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Diese Bekanntmachung richtet sich ausschließlich an Relevante Personen. Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht auf Grundlage dieser Bekanntmachung handeln oder auf sie vertrauen. Jede Anlage oder Anlageaktivität im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung ist nur Relevanten Personen zugänglich und wird nur mit Relevanten Personen getätigt. Die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren richtet sich in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ausschließlich an Personen, die Qualifizierte Investoren im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospektverordnung) sind. Es wurden keine Handlungen vorgenommen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in irgendeiner Jurisdiktion, in der eine solche Handlung gesetzeswidrig wäre, erlauben. Personen, die im Besitz dieser Bekanntmachung sind, sind verpflichtet, sich selbstständig über derartige Beschränkungen zu informieren und diese zu befolgen. Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung hinsichtlich der Platzierung dar. Investoren sollten professionelle Berater hinzuziehen, um zu bewerten, ob die Platzierung für sie eignet ist. 12.07.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | SLM Solutions Group AG |
Estlandring 4 | |
23560 Lübeck | |
Deutschland | |
Internet: | www.slm-solutions.com |
ISIN: | DE000A111338 |
WKN: | A11133 |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 1217946 |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
1217946 12.07.2021