DGAP-Ad-hoc: bet-at-home.com AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung Düsseldorf, 19. Juli 2021. Der Brutto-Wett- und Gamingertrag und das Ergebnis des bet-at-home.com AG Konzerns werden aufgrund der Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2021 und vor dem Hintergrund der nachfolgenden Einflussfaktoren im Geschäftsjahr 2021 im Vergleich zur im Februar 2021 prognostizierten Bandbreite aus heutiger Sicht wie folgt erwartet:
Umsatz- und ergebniswirksamer Einflussfaktor ist dabei zunächst die Implementierung der Bedingungen der im November 2020 erhaltenen bundesweiten Sportwettenlizenz im Kernmarkt Deutschland, die der bet-at-home.com AG Konzern im Februar 2021 mittels einer eigenen Deutschland-Plattform für deutsche Kunden umsetzte. Bisher haben aber noch nicht alle deutschen Bestandskunden den erforderlichen Prozess der Neuregistrierung und Verifizierung der Spielerkonten auf der neuen Plattform durchlaufen, so dass die Spieleraktivität noch nicht an vorhergehende Geschäftsjahre anknüpfen konnte. Daher blieben auch die Wetteinsätze auf die Fußball-Europameisterschaft von Juni bis Juli 2021 in Deutschland hinter den Erwartungen. Wenngleich durch die Migration erhebliche langfristige Rechtssicherheit im Kernmarkt Deutschland gewonnen werden konnte, wird die anstehende Umsetzung von produktübergreifenden monatlichen Einsatzlimits für die Segmente Online-Sportwette und Online-Gaming in den kommenden Monaten voraussichtlich zu weiteren Umsatzeinbußen in Deutschland führen. Darüber hinaus entwickelte sich das Segment Online-Gaming in Deutschland bisher bei Einhaltung aller erforderlichen behördlichen Auflagen unter den Erwartungen. Im polnischen Markt sah sich der bet-at-home.com AG Konzern seit Juli 2017 Vollzugsbestrebungen seitens der Behörden ausgesetzt, die sowohl IP-Blocking- als auch Payment Blocking-Maßnahmen umfassten. Der bet-at-home.com AG Konzern hatte ursprünglich sein Angebot weiter aufrechterhalten und ist gegen die diskriminierenden Regelungen gerichtlich vorgegangen. Aufgrund rechtlicher Verschärfungen beabsichtigt der bet-at-home.com AG Konzern nun, einen Antrag auf Erteilung einer Sportwettenkonzession auch in Polen zu stellen. Ein weiteres Anbieten am polnischen Markt findet seit dem 01.06.2021 nicht mehr statt, denn dieses hätte den Ausschluss von künftigen Lizenzierungsverfahren in Polen nach sich gezogen. Auch hieraus ergibt sich ein über die bisherigen Beschränkungen in Polen hinausgehender negativer Umsatz- und ergebniswirksamer Einflussfaktor im zweiten Halbjahr 2021. Ergebnisbelastend wirkt sich zudem aus, dass - wie bereits berichtet - eine maltesische Konzerngesellschaft in Österreich Ansprüchen von Kunden auf Erstattung von Spielverlusten im Online-Casino ausgesetzt ist. Mit Ende des 1. Halbjahres 2021 waren in Österreich Gerichtsverfahren mit einem Gesamtstreitwert von etwa EUR 11 Millionen anhängig (31.12.2020: EUR 4,8 Millionen). Der bet-at-home.com AG Konzern erachtet das Online-Casino Monopol der nationalen österreichischen Glücksspielregelung als europarechtswidrig und sieht sich demnach als rechtmäßiger Anbieter. Dies wird laufend mit entsprechenden Gutachten renommierter Experten untermauert. Dennoch entschieden die österreichischen Gerichte in den unteren Instanzen im ersten Halbjahr 2021 zugunsten der Kunden und bejahen eine Rückerstattung von Spielverlusten aufgrund der fehlenden österreichischen Glücksspielkonzession. Dabei werden - entgegen den strikten Vorgaben durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) - von den österreichischen Gerichten zurzeit keine inhaltlichen Prüfungen zur Rechtmäßigkeit des Glücksspielmonopols vorgenommen, sondern in der Regel auf frühere höchstgerichtliche Rechtsprechungen verwiesen, wobei aktuell Höchstgerichte entsprechende Berufungen ebenso mit früheren Höchstgerichtsurteilen begründend abweisen. Nicht zuletzt aufgrund der aus der aktuellen EuGH-Rechtsprechung (u.a. Beschluss "Fluctus et Fluentum") abgeleiteten Erforderlichkeit einer wiederkehrenden Überprüfung auch durch die österreichischen Gerichte, die nach Auffassung des bet-at-home.com AG Konzerns derzeit nicht in gebotenen Umfang stattfindet, geht der bet-at-home.com AG Konzern von einer positiven Entwicklung der Rechtsprechung, insbesondere bei den Obergerichten in den Rechtsmittelinstanzen, bis Ende des ersten Halbjahres 2022 aus. Die Rechtsauffassung des bet-at-home.com AG Konzerns, d.h. die Rechtswidrigkeit des österreichischen Monopols und damit die Rechtmäßigkeit des eigenen Glückspielangebots, wird dabei von anerkannten Juristen bzw. Universitätsprofessoren bestätigt. Zum 30. Juni 2021 wurde auf Grund der derzeitigen Rechtsprechungspraxis in den unteren Instanzen gleichwohl eine Rückstellung in Höhe von EUR 3,2 Millionen dotiert, wobei hier auch die Nebenkosten der Verfahren, wie Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten, berücksichtigt sind. Das aus den Rechtsstreitigkeiten resultierende Gesamtrisiko kann die Vermögens- Finanz- und Ertragslage des bet-at-home.com AG Konzerns aber auch noch weitergehend signifikant negativ beeinflussen.
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1220079 19.07.2021 CET/CEST