
FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG in Deutschland Wertpapiere in Form von Schuldverschreibungen mit den Bezeichnungen "Anleihe 2020/2023" und "Anleihe 2020/2028" jeweils ohne den erforderlichen Prospekt bzw. ohne das erforderliche Wertpapier-Informationsblatt (WIB) öffentlich anbietet.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (20.07.2021)
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