
Der Plan sieht vor, dass Länder und Kommunen künftig nach einheitlichen Standards Hochwasserschutz-, Überflutungs- sowie darüber hinaus gehende Risikogebiete angesichts der veränderten Klimabedingungen festlegen und dort den Bau und Betrieb von Verkehrsnetzen und Anlagen sowie Wohnbebauung einschränken. Allerdings gibt es weitgehende Ausnahmen, die vor allem auf Druck des Bundeswirtschaftsministeriums nach Drängen der Industrieverbände aufgenommen wurden. Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth stimmte demnach dem Kompromiss des Innen- und des Wirtschaftsministeriums zu, um "die Belange des Hochwasserschutzes bereits auf der höchsten Stufe der Raumordnung zu berücksichtigen", wie er in einem Brief an Innen-Staatssekretär Markus Kerber schreibt. Allerdings erwartet er, dass das Innenministerium "nach Abschluss dieses Verordnungsverfahrens unverzüglich die Gespräche wiederaufnimmt, um möglicherweise weitergehenden Regelungsbedarf im Lichte der dramatischen Hochwasserereignisse zu klären".
© 2021 dts Nachrichtenagentur