Hat ein Betriebsschließungsversicherer zu leisten, wenn das versicherte Unternehmen im Corona-Lockdown zwar nicht schließen musste, der Abnehmerkreis aber pandemiebedingt dramatisch eingeschränkt wurde? Das hatte nun das OLG Celle zu entscheiden, nachdem einem Partyservice der Umsatz weggebrochen war. Das OLG Celle hatte vor Kurzem erst eine Entscheidung veröffentlicht, in der es um die Einstandspflicht von Betriebsschließungsversicherern im Zusammenhang mit dem Corona-Lockdown ging (AssCompact ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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