DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Logwin AG
/ Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Im Zeitraum vom 26. Juli 2021 bis einschließlich 30. Juli 2021 wurden insgesamt 100 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Logwin AG erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufs wurde mit Bekanntmachung vom 17. März 2020 gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 18. März 2020 mitgeteilt. Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 18. März 2020 bis einschließlich 30. Juli 2021 erworbenen Aktien beläuft sich auf 4.820 Stück Aktien. Der Aktienrückkauf erfolgte durch ein von der Logwin AG unabhängiges Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen XETRA-Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse. Informationen über die einzelnen Transaktionen sowie über das tägliche Handelsvolumen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet auf der Website der Logwin AG unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.logwin-logistics.com/de/unternehmen/investoren/aktie/aktienrueckkauf-2020.html
02.08.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Logwin AG |
an de Längten 5 | |
L-6776 Grevenmacher | |
Luxemburg | |
Internet: | www.logwin-logistics.com |
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