Osnabrück (ots) - Rückkehr von Corona-Beschränkungen: Niedersachsens oberster Richter befürchtet neue Klagewelle
OVG-Präsident Smollich: Zahl der Klagen gegen Corona-Maßnahmen wird wieder in die Höhe schnellen - Sorge wegen Personalabbau: "Fordere keine Aufstockung, aber zumindest, dass der Personalbestand bestehen bleibt"
Hannover. Auf Niedersachsen könnte eine neue Klagewelle im Zusammenhang mit Corona-Beschränkungen zurollen. Das befürchtet Thomas Smollich, Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts und gleichzeitig Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs. "Ich erwarte, dass mit Steigen der Inzidenz und Wiedereinführung von Beschränkungen auch die Zahl der Klagen gegen Corona-Maßnahmen sehr schnell wieder in die Höhe schnellen wird. Da wird es sicher in Kürze auch um Fragen gehen, ob der Inzidenzwert noch der richtige und alleinige Maßstab sein kann und was mit denjenigen ist, die vollständig geimpft sind", sagte Smollich im Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).
Zugleich warnte Smollich die Politik davor, im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit Stellen zu streichen. Vorgabe der Landesregierung sei, ab Ende 2022 insgesamt 13 Stellen und damit zehn Prozent des Personals an den Verwaltungsgerichten einzusparen. Ihm bereite die personelle Ausstattung indes schon jetzt "große Sorgen, da wir vor einem großen Berg unerledigter Verfahren stehen". Smollich nannte eine Zahl von 28.000 Verfahren, die Anfang des Jahres nicht abgearbeitet gewesen seien, und bezeichnete eine Größenordnung von 14.000 als "halbwegs normal und akzeptabel". Das sei in etwa die Anzahl vor der Flüchtlingswelle 2015. "Um wieder dahin zu kommen, bräuchten wir unter jetzigen Umständen schon etwa sieben Jahre. Wie das mit Personalkürzungen funktionieren soll, kann ich nicht erkennen. Ich fordere keine Aufstockung meines Personals, was eigentlich geboten wäre, aber zumindest, dass der Personalbestand, den wir zurzeit haben, bestehen bleibt", betonte Smollich.
Überdies machte der Gerichtspräsident deutlich, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Asylverfahren schon jetzt 26 Monate und bei allgemeinen Verfahren 13,5 Monate betrage. Gerade die allgemeinen Verfahren, zu denen etwa Baugenehmigungen zählten, hätten für die Betroffenen häufig eine nicht unerhebliche wirtschaftliche Bedeutung. "Wenn ich zehn Prozent meiner Stellen einsparen soll, ist es nicht schwer vorherzusagen, dass die Verfahrenslaufzeiten noch weiter ansteigen. Das kann niemand wollen", erklärte Smollich.
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Original-Content von: Neue Osnabrücker Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/58964/4984312
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Hannover. Auf Niedersachsen könnte eine neue Klagewelle im Zusammenhang mit Corona-Beschränkungen zurollen. Das befürchtet Thomas Smollich, Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts und gleichzeitig Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs. "Ich erwarte, dass mit Steigen der Inzidenz und Wiedereinführung von Beschränkungen auch die Zahl der Klagen gegen Corona-Maßnahmen sehr schnell wieder in die Höhe schnellen wird. Da wird es sicher in Kürze auch um Fragen gehen, ob der Inzidenzwert noch der richtige und alleinige Maßstab sein kann und was mit denjenigen ist, die vollständig geimpft sind", sagte Smollich im Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).
Zugleich warnte Smollich die Politik davor, im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit Stellen zu streichen. Vorgabe der Landesregierung sei, ab Ende 2022 insgesamt 13 Stellen und damit zehn Prozent des Personals an den Verwaltungsgerichten einzusparen. Ihm bereite die personelle Ausstattung indes schon jetzt "große Sorgen, da wir vor einem großen Berg unerledigter Verfahren stehen". Smollich nannte eine Zahl von 28.000 Verfahren, die Anfang des Jahres nicht abgearbeitet gewesen seien, und bezeichnete eine Größenordnung von 14.000 als "halbwegs normal und akzeptabel". Das sei in etwa die Anzahl vor der Flüchtlingswelle 2015. "Um wieder dahin zu kommen, bräuchten wir unter jetzigen Umständen schon etwa sieben Jahre. Wie das mit Personalkürzungen funktionieren soll, kann ich nicht erkennen. Ich fordere keine Aufstockung meines Personals, was eigentlich geboten wäre, aber zumindest, dass der Personalbestand, den wir zurzeit haben, bestehen bleibt", betonte Smollich.
Überdies machte der Gerichtspräsident deutlich, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Asylverfahren schon jetzt 26 Monate und bei allgemeinen Verfahren 13,5 Monate betrage. Gerade die allgemeinen Verfahren, zu denen etwa Baugenehmigungen zählten, hätten für die Betroffenen häufig eine nicht unerhebliche wirtschaftliche Bedeutung. "Wenn ich zehn Prozent meiner Stellen einsparen soll, ist es nicht schwer vorherzusagen, dass die Verfahrenslaufzeiten noch weiter ansteigen. Das kann niemand wollen", erklärte Smollich.
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