Baufinanzierungen bei der Commerzbank und anderen Banken können beim Verkauf der Immobilie in vielen Fällen ohne Vorfälligkeitsentschädigung beendet werden. So gehen Sie vor, um den Vorfälligkeitsjoker zu nutzen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) darf die Commerzbank in vielen Fällen keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, wenn der Kunde das Darlehen vorzeitig kündigt. Der BGH (Az.: XI ZR 320/20) hat eine Beschwerde der Commerzbank gegen ein entsprechendes Urteil des OLG ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2021 Roland Klaus