Steuerzinsen von 6% sind verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Grund für die Entscheidung ist eine Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen, die durch das Niedrigzinsumfeld ausgelöst wurde. Der Gesetzgeber muss die Höhe der Zinsen nun rückwirkend ändern. Für Steuernachforderungen verlangt der Staat nach einer zinsfreien Karenzzeit von 15 Monaten einen Zinssatz von 0,5% pro Monat, woraus sich ein jährlicher Zinssatz von 6% ergibt. Das gleiche gilt für Steuererstattungen. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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