DJ Union fordert Verzinsung von 3 Prozent auf Steuerforderungen
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Die Unionsfraktion hat nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes zur Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen eine schnelle Senkung des Zinssatzes auf 3 Prozent gefordert. "Mit dem heute veröffentlichten Beschluss muss sich der Finanzminister nun endlich bewegen", erklärte ihre finanzpolitische Sprecherin Antje Tillmann (CDU). Man sei im zwölften Jahr extrem niedriger Zinsen. "Deshalb ist es höchste Zeit, den Zinssatz auf 3 Prozent pro Jahr zu halbieren", sagte sie. "Dabei sollten wir in der neuen Legislaturperiode unverzüglich handeln und nicht die Frist des Bundesverfassungsgerichts ausreizen."
Die Karlsruher Richter hatten die Verzinsung mit jährlich 6 Prozent ab dem Jahr 2014 für verfassungswidrig erklärt. Das bisherige Recht ist laut dem Urteil für bis einschließlich in das Jahr 2018 fallende Verzinsungszeiträume weiter anwendbar. Für ab in das Jahr 2019 fallende Verzinsungszeiträume seien die Vorschriften dagegen unanwendbar. "Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen", erklärte das Gericht. Das Urteil umfasst auch die Erstattungszinsen zugunsten der Steuerpflichtigen.
Finanz-Staatssekretär Rolf Bösinger kündigte an, das Bundesfinanzministerium werde "zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zügig die Vorbereitungen treffen, um die Entscheidung des Verfassungsgerichts umzusetzen". Der Bundesverband der Deutschen Industrie forderte den Gesetzgeber auf, er müsse "jetzt den steuerlichen Zinssatz absenken und dauerhaft verfassungsfest regeln". Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft verlangte eine Rückzahlung zu viel gezahlter Zinsen auch für frühere Jahre und nicht nur rückwirkend bis 2019.
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August 18, 2021 10:54 ET (14:54 GMT)
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