Vaduz (ots) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 17. August 2021 den Vernehmlassungsbericht betreffend den Erlass eines Gesetzes über die Nachhaltigkeit im Finanzdienstleistungssektor (EWR-Durchführungsgesetz über die Nachhaltigkeit im Finanzdienstleistungssektor; EWR-NHFDG) sowie das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) verabschiedet.
Das EWR-NHFDG dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor und der Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088). Mit dem Erlass des Durchführungsgesetzes wird auch das FMAG angepasst.
Die beiden EU-Verordnungen stellen wesentliche Eckpfeiler des von der EU-Kommission am 8. März 2018 vorgestellten Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums sowie des Grünen Deals vom 11. Dezember 2019 dar. Sie dienen der Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft, der Reduzierung bzw. Neutralisierung des CO2-Ausstosses bis zum Jahr 2050 sowie des Anlegerschutzes und der Verhinderung des sogenannten "Greenwashing". Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater werden nach der Offenlegungsverordnung sowie gemäss den Art. 5 bis 7 der Taxonomie-Verordnung verpflichtet, umfassende Informationen zur Nachhaltigkeit sowohl auf Ebene des Unternehmens als auch auf Ebene der angebotenen Finanzprodukte offenzulegen. So soll die Informationsasymmetrie zwischen Auftragnehmer und Anleger aufgehoben werden und die Endkunden in die Lage versetzt werden, dass sie auf einer soliden Grundlage ihre Anlageentscheidung in ein als nachhaltig beworbenes Finanzprodukt oder in eine nachhaltige Investition treffen können. Dadurch wird das Vertrauen in den Finanzmarkt gestärkt und vermehrt private Investoren motiviert, ihr Kapital in nachhaltige Anlagen zur Unterstützung des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft umzuleiten.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 17. September 2021.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100875962
Das EWR-NHFDG dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor und der Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088). Mit dem Erlass des Durchführungsgesetzes wird auch das FMAG angepasst.
Die beiden EU-Verordnungen stellen wesentliche Eckpfeiler des von der EU-Kommission am 8. März 2018 vorgestellten Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums sowie des Grünen Deals vom 11. Dezember 2019 dar. Sie dienen der Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft, der Reduzierung bzw. Neutralisierung des CO2-Ausstosses bis zum Jahr 2050 sowie des Anlegerschutzes und der Verhinderung des sogenannten "Greenwashing". Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater werden nach der Offenlegungsverordnung sowie gemäss den Art. 5 bis 7 der Taxonomie-Verordnung verpflichtet, umfassende Informationen zur Nachhaltigkeit sowohl auf Ebene des Unternehmens als auch auf Ebene der angebotenen Finanzprodukte offenzulegen. So soll die Informationsasymmetrie zwischen Auftragnehmer und Anleger aufgehoben werden und die Endkunden in die Lage versetzt werden, dass sie auf einer soliden Grundlage ihre Anlageentscheidung in ein als nachhaltig beworbenes Finanzprodukt oder in eine nachhaltige Investition treffen können. Dadurch wird das Vertrauen in den Finanzmarkt gestärkt und vermehrt private Investoren motiviert, ihr Kapital in nachhaltige Anlagen zur Unterstützung des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft umzuleiten.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 17. September 2021.
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