Immobilienmakler müssen Privatkunden über ihr Widerrufsrecht belehren. Machen sie dabei Fehler, können sie die Provision verlieren. Das ist nun Homeday passiert. Das Verbraucherrecht setzt Immobilienmaklern strenge Regeln, wenn sie ihre Dienstleistung gegenüber privaten Verbrauchern erbringen. Sie müssen die Kunden klar und verständlich über ihr Recht auf Widerruf informieren, ansonsten verlieren sie den Anspruch auf Provision. So geschehen ist dies nun bei dem bundesweit tätigen Immobilienmakler ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2021 Roland Klaus