Krankenkassen müssen Kosten für Behandlungen im Ausland nicht übernehmen, wenn diese nicht dem anerkannten Stand der Wissenschaft entsprechen. Ausnahmen sind nur für Extremsituationen vorgesehen. Eine vom Hals abwärts gelähmte Frau, die wieder laufen lernen wollte, bleibt nun auf den Kosten sitzen. Eine mittlerweile 30 Jahre alte Frau, hatte sich 2006 bei einem Reitunfall einen Trümmerbruch zweier Halswirbel zugezogen und ist seither querschnittsgelähmt. Um ihren körperlichen Zustand zu verbessern, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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