BERLIN (dpa-AFX) - Der Expertenrat für Klimafragen geht nicht davon aus, dass die im Gebäudesektor vorgeschlagenen Maßnahmen genügen werden, um die Klimaziele des Bereichs bis 2030 zu erreichen. Das ist das Ergebnis eines Berichts, den das von der Bundesregierung eingesetzte Gremium am Mittwoch veröffentlicht hat.
Demnach reicht das von Bundesbau- und Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagene Sofortprogramm nicht aus, um die Treibhausgase im Gebäudesektor in Einklang mit den Vorgaben des Bundesklimaschutzgesetzes zu reduzieren.
Der Gebäudesektor hatte im Jahr 2020 als einziger Sektor das Jahresziel für die erlaubte Emissionsmenge um zwei Millionen Tonnen Treibhausgase verfehlt. Das Bundesklimaschutzgesetz sieht für diesen Fall vor, dass die mit dem Gebäudesektor befassten Ministerien ein Sofortprogramm vorlegen, um das Defizit zu beheben.
Das am 14. Juli dem Expertenrat vorgelegte Sofortprogramm der beiden Ministerien sieht zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 5,8 Milliarden Euro für die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" im Jahr 2021 vor. Weitere neue Maßnahmen enthält das Sofortprogramm nicht. Zwischen 2020 und 2030 sollen insgesamt 32 Milliarden Euro an Fördermitteln fließen, um den Gebäudesektor klimafreundlicher zu machen.
Das gesamte Fördervolumen würde einem Gutachten zufolge im Jahr 2025 zu einer zusätzlichen Einsparung von zwei Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten führen und im Jahr 2030 zu vier Millionen Tonnen zusätzlich.
Diese Prognosen hält der Expertenrat allerdings für "tendenziell überschätzt". Darüber hinaus monieren die Experten, dass aus den Berechnungen nicht nachvollziehbar sei, wie genau sich die im Sofortprogramm zusätzlich bereitgestellten Mittel in Höhe von 5,8 Milliarden Euro als Einzelposten auf die Treibhausgasminderung auswirken werden.
"Insgesamt erscheint das Programm wirksam, erbringt aber keinen Nachweis für die Erreichung der Klimaziele des Gebäudesektors bis zum Jahr 2030", fassen die Experten ihr Urteil zusammen.
Der Expertenrat hatte seinen Bericht den zuständigen Ministerien bereits am Vortag übermittelt. Diese würden nun entscheiden, wie sie mit der Einschätzung umgehen. Ein festgelegtes Verfahren gibt es dafür den Angaben zufolge nicht./faa/DP/he