
Hier einige Auszüge aus meinen Notizen (ohne Gewähr, live mitgeschrieben):
Probleme mit Unterlagen haben sich geklärt. Richtig ist: Aufgrund eines Versehens waren nicht alle Unterlagen im Internet verfügbar. Das ist aus Sicht des Aufsichtsrats (AR)-Vorsitzenden kein Anfechtungsgrund.
Zwischenfrage eines Aktionärs: Wie hoch ist der Streitwert? Antwort: 200.000 Euro. AR-Vorsitzender hält das für angemessen. Daran orientieren sich die ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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