Wer mit Hilfe eines Maklers eine Immobilie gekauft oder verkauft hat, kann in vielen Fällen die Provision zurückfordern. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Viele Verbraucher, die in den vergangenen zwölf Monaten eine Immobilie gekauft oder verkauft haben und dabei einen Immobilienmakler bezahlt haben, können sich die Provision unter Umständen zurückholen. Das ergibt sich aus einem aktuellen BGH-Urteil zum Widerrufsrecht. Private Kunden, die einen Immobilienmakler beauftragen, haben in vielen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2021 Roland Klaus