DJ PTA-Adhoc: CO.DON AG: co.don Aktiengesellschaft beschließt prospektfreie Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen aus Genehmigtem Kapital
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Teltow / Leipzig, 6. September 2021 - Der Vorstand der co.don Aktiengesellschaft, Teltow (ISIN DE 000A3E5C08 / DE000A3E5C16) ("Gesellschaft"), hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, eine prospektfreie Bezugsrechtskapitalerhöhung unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 durchzuführen.
Die Bezugsrechtskapitalerhöhung erfolgt in Umsetzung der bereits mit Ad-hoc-Meldung vom 29. März 2021 bekanntgegebenen Absicht, eine solche Barkapitalerhöhung im Umfang von bis zu 6,3 Mio. EUR durchzuführen, wobei sich die Bauerfeind Beteiligungsgesellschaft mbH ("BBG") verpflichtet hat, die neu auszugebenden Aktien bei einem maximalen Bezugspreis von 1,30 EUR insoweit zu zeichnen, wie Aktionäre ihre Bezugsrechte nicht ausüben.
Das Grundkapital der Gesellschaft soll daher nun von derzeit EUR 21.864.566,00 um bis zu EUR 4.858.792,00 auf bis zu EUR 26.723.358,00 durch Ausgabe von bis zu 4.858.792,00 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Stückaktie (nachfolgend auch die "Neuen Aktien") und mit voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar 2021 gegen Bareinlagen erhöht werden. Die Neuen Aktien werden den bestehenden Aktionären im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis 9:2 von der Baader Bank Aktiengesellschaft, Unterschleißheim, ("Baader Bank") angeboten, d.h. 9 alte Aktien berechtigen mithin zum Bezug von 2 Neuen Aktie. Die Frist zum Bezug der Neuen Aktien beginnt am 7. September 2021 und endet mit Ablauf des 20. September 2021. Der Bezugspreis beträgt EUR 1,30. Es wird weder seitens der Gesellschaft noch von der Baader Bank als Bezugsstelle ein Bezugsrechtshandel beantragt werden. Ein Überbezugsrecht wird den Aktionären nicht gewährt. Neue Aktien, die nicht aufgrund des Bezugsangebots von bestehenden Aktionären bezogen worden sind, werden entsprechend der mit der BBG abgeschlossenen Verpflichtungsvereinbarung der BBG zur Zeichnung angeboten. Die Neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel im regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden. Die Einbeziehung der Neuen Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 15. Oktober 2021 vorgesehen.
Der Emissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll zur Bereitstellung der notwendigen Mittel für den operativen Betrieb und die weitere Erschließung der europäischen Kernmärkte verwendet werden. Die weiteren Einzelheiten der Bezugsrechtskapitalerhöhung können dem am 6. September 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Bezugsangebot entnommen werden.
Mitteilende Person: Dr. Hans-Joachim Simons (Vorstand)
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September 06, 2021 05:51 ET (09:51 GMT)