Berlin (ots) - Zur Mitteilung der Nord Stream 2 AG über die Fertigstellung der umstrittenen Mega-Pipeline erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner:
"Auch die vom Betreiber verkündete Fertigstellung von Nord Stream 2 ändert nichts an den klimapolitischen Tatsachen: Als größtes fossiles Projekt Europas darf die Pipeline niemals in Betrieb gehen. Alles andere wäre eine klare Absage an jegliche ernsthafte Anstrengungen zur Eindämmung der Klimakrise. Das wird nicht zuletzt durch den neuesten Bericht des Weltklimarats IPCC deutlich. Noch haben wir die Chance, die Inbetriebnahme dieses größten fossilen Infrastrukturprojektes in Europa zu stoppen. Wir werden deshalb weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um eine klimapolitische Neubewertung des Vorhabens durch die deutschen und europäischen Behörden zu erreichen."
Hintergrund:
Die DUH wehrt sich mit zwei laufenden Klagen gegen Baugenehmigung und Betrieb von Nord Stream 2: Vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die DUH im Juli 2020 Klage gegen das Bergamt Stralsund eingereicht, das für die Genehmigung von Nord Stream 2 in den Küstengewässern zuständig ist. Ziel dieser Klage ist eine Überprüfung dieser Teilgenehmigung aus Klimaschutzgründen. Im April 2021 hat die DUH zudem vor dem Verwaltungsgericht Hamburg Klage gegen das BSH eingereicht, das für die Genehmigung der Pipeline in der ausschließlichen Wirtschaftszone zuständig ist. Außerdem unterstützt die DUH die Klage ihrer Geschäftsführer gegen die Wintershall Dea AG mit der Hauptforderung, dass das Unternehmen seine Öl- und Gasproduktion auf ein Maß reduziert, dass ein klimaverträgliches CO2-Budget eingehalten wird. Die Wintershall Dea ist einer der Hauptfinanciers der Nord Stream 2 Pipeline.
Link:
Link zur Protestmail-Aktion gegen Nord Stream 2: https://www.duh.de/protest-nordstream2/
Pressekontakt:Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
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Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/22521/5012995
"Auch die vom Betreiber verkündete Fertigstellung von Nord Stream 2 ändert nichts an den klimapolitischen Tatsachen: Als größtes fossiles Projekt Europas darf die Pipeline niemals in Betrieb gehen. Alles andere wäre eine klare Absage an jegliche ernsthafte Anstrengungen zur Eindämmung der Klimakrise. Das wird nicht zuletzt durch den neuesten Bericht des Weltklimarats IPCC deutlich. Noch haben wir die Chance, die Inbetriebnahme dieses größten fossilen Infrastrukturprojektes in Europa zu stoppen. Wir werden deshalb weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um eine klimapolitische Neubewertung des Vorhabens durch die deutschen und europäischen Behörden zu erreichen."
Hintergrund:
Die DUH wehrt sich mit zwei laufenden Klagen gegen Baugenehmigung und Betrieb von Nord Stream 2: Vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die DUH im Juli 2020 Klage gegen das Bergamt Stralsund eingereicht, das für die Genehmigung von Nord Stream 2 in den Küstengewässern zuständig ist. Ziel dieser Klage ist eine Überprüfung dieser Teilgenehmigung aus Klimaschutzgründen. Im April 2021 hat die DUH zudem vor dem Verwaltungsgericht Hamburg Klage gegen das BSH eingereicht, das für die Genehmigung der Pipeline in der ausschließlichen Wirtschaftszone zuständig ist. Außerdem unterstützt die DUH die Klage ihrer Geschäftsführer gegen die Wintershall Dea AG mit der Hauptforderung, dass das Unternehmen seine Öl- und Gasproduktion auf ein Maß reduziert, dass ein klimaverträgliches CO2-Budget eingehalten wird. Die Wintershall Dea ist einer der Hauptfinanciers der Nord Stream 2 Pipeline.
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