Freiburg (ots) - Der kurze Prozess gegen Kolesnikowa dauerte nun nicht einmal fünf Wochen. Er wurde geheim geführt. Die Urteilsverkündung dagegen ließ Lukaschenko öffentlich zelebrieren, um seine unbeugsame Gegnerin in einem Käfig zur Schau zu stellen. Das alles ist nicht nur unerträglich mit anzusehen. Es verstößt auch gegen ein rundes Dutzend der 30 Artikel, aus denen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte besteht. Lukaschenko tritt all das mit Füßen. Bleibt die Frage, wie man mit einem solchen Schlächter politisch umgehen soll, der über die Machtmittel verfügt, sich mit Gewalt im Amt zu halten. http://www.mehr.bz/khs250i
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