Stuttgart - Die neue 2G-Regel in Baden-Württemberg kritisiert der Handelsverband (HDE). "Der Ausschluss von ungeimpften Personen und die damit verbundenen Kontrollen von Geimpften und Genesenen würden dem ohnehin schon angeschlagenen stationären Einzelhandel vielerorts den Todesstoß versetzen", sagte Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann der "Welt" (Freitagausgabe).
Der Handel könne die Kontrollaufgaben "weder personell noch finanziell leisten", sagte Hagmann. "Vor den Geschäften werden sich lange Schlangen bilden, die Kundinnen und Kunden von einem Besuch im stationären Einzelhandel abschrecken und in die Arme der Onlinehändler treiben." Auch der Hotel- und Gaststättenverband geht auf Distanz. "Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte bedeuten immer wirtschaftliche Verluste für das Gastgewerbe, weil sie das Gästepotenzial verkleinern und auch Gruppen, in denen sich Ungeimpfte befinden, vom Besuch der Betriebe abhalten", sagte ein Sprecher.
Ab kommenden Montag soll eine neue Corona-Verordnung gelten, die sich an der Krankenhausbelegung orientiert. Überschreitet sie bestimmte Grenzwerte, kommen ungeimpfte Erwachsene auch mit einem Test nicht mehr in die Innenräume von Restaurants, Kneipen, Theatern und Kinos hinein. Der Gießener Staatsrechtler Steffen Augsberg sagte der "Welt", verfassungsrechtlich sei es schon lange geboten, für Geimpfte und Genesene alle Freiheitsbeschränkungen aufzuheben. Der Staat müsse aber darlegen, warum von getesteten Ungeimpften eine größere Gefahr ausgeht als von Geimpften und Genesenen - und warum sie ein höheres Risiko haben, schwer zu erkranken.
"Wenn das gut begründet ist und deshalb eine Überlastung der Krankenhäuser droht, ist 2G verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden", sagte Augsberg der "Welt". Allerdings werde durch den Druck auf die Ungeimpften die "Grenze zwischen einer gebotenen Differenzierung und einem Impfzwang porös", sagte Augsberg, der auch Mitglied im Deutschen Ethikrat ist. Dennoch sei das Baden-Württemberger Modell deutlich besser als etwa das Hamburger 2-G-Optionsmodell. "Dort nämlich hat der Staat die Entscheidung auf private Unternehmen abgewälzt", sagte Augsberg.
"Es ist aber ein Unterschied, ob der Staat über eine Gefahrenlage entscheidet oder der Kneipier auf der Reeperbahn."
Der Handel könne die Kontrollaufgaben "weder personell noch finanziell leisten", sagte Hagmann. "Vor den Geschäften werden sich lange Schlangen bilden, die Kundinnen und Kunden von einem Besuch im stationären Einzelhandel abschrecken und in die Arme der Onlinehändler treiben." Auch der Hotel- und Gaststättenverband geht auf Distanz. "Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte bedeuten immer wirtschaftliche Verluste für das Gastgewerbe, weil sie das Gästepotenzial verkleinern und auch Gruppen, in denen sich Ungeimpfte befinden, vom Besuch der Betriebe abhalten", sagte ein Sprecher.
Ab kommenden Montag soll eine neue Corona-Verordnung gelten, die sich an der Krankenhausbelegung orientiert. Überschreitet sie bestimmte Grenzwerte, kommen ungeimpfte Erwachsene auch mit einem Test nicht mehr in die Innenräume von Restaurants, Kneipen, Theatern und Kinos hinein. Der Gießener Staatsrechtler Steffen Augsberg sagte der "Welt", verfassungsrechtlich sei es schon lange geboten, für Geimpfte und Genesene alle Freiheitsbeschränkungen aufzuheben. Der Staat müsse aber darlegen, warum von getesteten Ungeimpften eine größere Gefahr ausgeht als von Geimpften und Genesenen - und warum sie ein höheres Risiko haben, schwer zu erkranken.
"Wenn das gut begründet ist und deshalb eine Überlastung der Krankenhäuser droht, ist 2G verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden", sagte Augsberg der "Welt". Allerdings werde durch den Druck auf die Ungeimpften die "Grenze zwischen einer gebotenen Differenzierung und einem Impfzwang porös", sagte Augsberg, der auch Mitglied im Deutschen Ethikrat ist. Dennoch sei das Baden-Württemberger Modell deutlich besser als etwa das Hamburger 2-G-Optionsmodell. "Dort nämlich hat der Staat die Entscheidung auf private Unternehmen abgewälzt", sagte Augsberg.
"Es ist aber ein Unterschied, ob der Staat über eine Gefahrenlage entscheidet oder der Kneipier auf der Reeperbahn."
© 2021 dts Nachrichtenagentur