Berlin (ots) -
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag geht juristisch gegen die irreführende Berichterstattung der Tagesschau über die Abstimmung des Deutschen Bundestages zur Fluthilfe vor. Die Tagesschau hatte am 7. September in ihrer 20-Uhr-Ausgabe behauptet, dass alle Fraktionen bis auf die AfD-Fraktion dem Fluthilfefonds zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe zugestimmt hätten.
Diese Darstellung entspricht nicht dem tatsächlichen Verlauf der Sitzung, da die Fluthilfe zuvor vom Plenum einstimmig, also auch mit den Stimmen der AfD-Fraktion, angenommen worden war. Allerdings hatte die Bundesregierung die Abstimmung über den Wiederaufbaufonds durch ein sogenanntes Omnibusverfahren mit Änderungen zum Infektionsschutzgesetz verbunden. Nachdem auf Antrag der AfD-Fraktion über die beiden Gesetzesteile einzeln abgestimmt worden war, enthielten sich die AfD-Abgeordneten bei der Schlussabstimmung, da hier eine Zustimmung zu der von der Fraktion unterstützen Fluthilfe nicht ohne eine Zustimmung zu der von der Fraktion abgelehnten Änderung des Infektionsschutzgesetzes möglich war.
Die AfD-Fraktion im Bundestag verlangt von der Tagesschau, die Behauptung, die Fraktion habe der Fluthilfe nicht zugestimmt, richtigzustellen und nicht weiter zu verbreiten.
Dazu teilen die Vorsitzenden der AfD-Fraktion, Alice Weidel und Alexander Gauland, mit:
"Der von der Tagesschau vermittelte Eindruck, die AfD-Fraktion habe im Bundestag der Fluthilfe 'nicht zugestimmt', ist nachweislich falsch.
Wir erwarten gerade von einem öffentlich-rechtlichen Sender, dass dieser seinen Zuschauern auch komplexe Sachverhalte, die mehr als einen Satz zur Erklärung benötigen, bei aller gebotenen Kürze ohne irreführende Verkürzungen oder Weglassungen vermittelt. Das gebietet die journalistische Sorgfaltspflicht.
Es ist völlig unverständlich, warum die Tagesschau die Auseinandersetzung um das umstrittene Omnibusverfahren, die entscheidend für das Verständnis des Abstimmungsverhaltens ist, mit keiner Silbe erwähnt, sondern stattdessen den falschen Eindruck vermittelt, die AfD-Fraktion habe der Fluthilfe nicht zugestimmt.
Diese irreführende Berichterstattung der Tagesschau ist für uns nicht akzeptabel."
Pressekontakt:
Pressestelle
der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Tel. 030 22757029
Original-Content von: AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/130241/5021238
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag geht juristisch gegen die irreführende Berichterstattung der Tagesschau über die Abstimmung des Deutschen Bundestages zur Fluthilfe vor. Die Tagesschau hatte am 7. September in ihrer 20-Uhr-Ausgabe behauptet, dass alle Fraktionen bis auf die AfD-Fraktion dem Fluthilfefonds zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe zugestimmt hätten.
Diese Darstellung entspricht nicht dem tatsächlichen Verlauf der Sitzung, da die Fluthilfe zuvor vom Plenum einstimmig, also auch mit den Stimmen der AfD-Fraktion, angenommen worden war. Allerdings hatte die Bundesregierung die Abstimmung über den Wiederaufbaufonds durch ein sogenanntes Omnibusverfahren mit Änderungen zum Infektionsschutzgesetz verbunden. Nachdem auf Antrag der AfD-Fraktion über die beiden Gesetzesteile einzeln abgestimmt worden war, enthielten sich die AfD-Abgeordneten bei der Schlussabstimmung, da hier eine Zustimmung zu der von der Fraktion unterstützen Fluthilfe nicht ohne eine Zustimmung zu der von der Fraktion abgelehnten Änderung des Infektionsschutzgesetzes möglich war.
Die AfD-Fraktion im Bundestag verlangt von der Tagesschau, die Behauptung, die Fraktion habe der Fluthilfe nicht zugestimmt, richtigzustellen und nicht weiter zu verbreiten.
Dazu teilen die Vorsitzenden der AfD-Fraktion, Alice Weidel und Alexander Gauland, mit:
"Der von der Tagesschau vermittelte Eindruck, die AfD-Fraktion habe im Bundestag der Fluthilfe 'nicht zugestimmt', ist nachweislich falsch.
Wir erwarten gerade von einem öffentlich-rechtlichen Sender, dass dieser seinen Zuschauern auch komplexe Sachverhalte, die mehr als einen Satz zur Erklärung benötigen, bei aller gebotenen Kürze ohne irreführende Verkürzungen oder Weglassungen vermittelt. Das gebietet die journalistische Sorgfaltspflicht.
Es ist völlig unverständlich, warum die Tagesschau die Auseinandersetzung um das umstrittene Omnibusverfahren, die entscheidend für das Verständnis des Abstimmungsverhaltens ist, mit keiner Silbe erwähnt, sondern stattdessen den falschen Eindruck vermittelt, die AfD-Fraktion habe der Fluthilfe nicht zugestimmt.
Diese irreführende Berichterstattung der Tagesschau ist für uns nicht akzeptabel."
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