KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im VW -Dieselskandal entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag (11.00 Uhr), ob auch klagenden Leasing-Kunden Schadenersatz zusteht. Das Urteil ist laut Volkswagen maßgeblich für eine vierstellige Zahl laufender Verfahren.
In dem Fall aus Baden-Württemberg geht es um einen Audi mit dem Skandalmotor EA189, den der Kläger zunächst vier Jahre lang geleast und dann gekauft hatte. Der Mann fordert nicht nur den Kaufpreis zurück, sondern auch die zuvor gezahlten Leasingraten.
Zu gekauften Diesel-Autos gibt es schon etliche Urteile aus Karlsruhe. Prinzipiell gilt, dass VW die Fahrzeuge zurücknehmen und - abzüglich einer Nutzungsentschädigung - den Kaufpreis erstatten muss. Der Käufer hier hat aber nicht die Konzernmutter VW, sondern die Tochter Audi verklagt. Solche Klagen haben schlechtere Chancen. Der Motor EA189 mit der illegalen Abgastechnik wurde auch bei Audi eingesetzt, aber bei VW entwickelt. (Az. VII ZR 192/20)/sem/DP/nas