KARLSRUHE (dpa-AFX) - Ein marodes Parkhaus in Augsburg wird am Freitag (9.30 Uhr) zum Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Die Karlsruher Richterinnen und Richter wollen die grundsätzliche Frage klären, ob eine Eigentümergemeinschaft die Pflicht hat, ein stark heruntergekommenes Gebäude noch zu sanieren. Laut Gesetz entfällt diese Pflicht, wenn es "zu mehr als der Hälfte seines Wertes zerstört" ist. Aber ist damit nicht eher gemeint: durch Feuer, Erdbeben oder Überflutung? Hier wurde einfach lange nichts gemacht. Ob schon ein Urteil verkündet wird, ist offen.
In Augsburg ist das mehr als 40 Jahre alte Parkhaus seit langem ein Streitthema. Eigentlich sollen dort die Besucher des 115 Meter hohen Hotelturms - ein Wahrzeichen der Stadt - und des Kongresszentrums ihr Auto abstellen können. Aber die meisten Ebenen sind stillgelegt. Die Eigentümerversammlung hatte wegen Mängeln beim Brandschutz für das gesamte Parkhaus ein Nutzungsverbot, aber keine Sanierung beschlossen. Eine überstimmte GmbH, die ihre Ebenen an das Hotel vermietet, will das für ungültig erklären lassen. (Az. V ZR 225/20)/sem/DP/zb