BERLIN (dpa-AFX) - Trotz des Tarifabschlusses zwischen der Deutschen Bahn und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) in der vergangenen Woche beschäftigt ein wichtiger Aspekt des Konflikts an diesem Dienstag (9.45 Uhr) das Landesarbeitsgericht Berlin: In welchen der rund 300 Betriebe des Konzerns kommen die Tarifverträge der GDL überhaupt zur Anwendung? Hintergrund dieser Frage ist das Tarifeinheitsgesetz. Es sieht vor, dass in einem Unternehmen mit zwei Gewerkschaften nur der Tarifvertrag der mitgliederstärkeren Arbeitnehmervertretung angewendet wird.
Bei der Bahn konkurriert die GDL mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) um Mitglieder. Aus Sicht des Konzerns hat die EVG in den meisten Bahn-Unternehmen die Mehrheit, die GDL demnach nur in 16. Die Gewerkschaft zweifelt das an und hat schon vor der jüngsten Tarifeinigung mehrere Eilverfahren gegen diese Festlegung anstrebt. Sowohl in Berlin als auch in Frankfurt wiesen die zuständigen Gerichte die Anträge der GDL jedoch ab. Nun steht in Berlin das Hauptsacheverfahren an.
Dabei sieht die vergangene Woche getroffene Tarifvereinbarung vor, dass die Mehrheitsverhältnisse in den Bahn-Betrieben nun notariell bestimmt werden sollen. Die laufenden Klagen werde die Gewerkschaft aber weiter verfolgen, hatte GDL-Chef Claus Weselsky angekündigt./maa/DP/stk