Die Vorfälligkeit sparen, nachdem eine Immobilie verkauft wird: In vielen Fällen ist das möglich. Besonders gut sind die Chancen bei der Commerzbank. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) darf die Commerzbank in vielen Fällen keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, wenn der Kunde das Darlehen vorzeitig kündigt. Der BGH (Az.: XI ZR 320/20) hat eine Beschwerde der Commerzbank gegen ein entsprechendes Urteil des OLG Frankfurt zurückgewiesen. Hintergrund ist, dass die Commerzbank ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2021 Roland Klaus