Bern (ots) -
Der Nationalrat hat am Mittwoch die Kommissionsmotion der UREK-S "Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung" angenommen. Die Schweiz ist heute ungenügend auf ein massives Erdbeben vorbereitet. Die vielversprechende neue Finanzierungsidee könnte endlich eine flächendeckende nationale Lösung zur Bewältigung eines starken Erdbebens ermöglichen. Die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) begrüsst diesen Entscheid.
Gemäss der nationalen Risikoanalyse "Katastrophen und Notlagen Schweiz 2020" des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) gehören Erdbeben zu den grössten Risiken für die Schweiz. Trotzdem ist die Schweiz auf ein massives Erdbeben mit entsprechenden Schäden bis heute ungenügend vorbereitet: Nur rund 10% der Gebäudeeigentümer sind privat gegen die Naturgefahr Erdbeben versichert. Damit müsste im Ereignisfall der Wiederaufbau der Gebäude mehrheitlich durch Steuergelder oder Hilfsgelder finanziert werden. Aus Sicht der VKG würde damit der Solidaritätsgedanke in der Schweiz überstrapaziert.
Der Handlungsbedarf ist seit längerem bekannt: Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu politischen Diskussionen rund um das Thema Erdbeben. Doch alle politischen Vorstösse sind bislang hauptsächlich an der Finanzierungsfrage gescheitert. Die neue Idee einer Eventualverpflichtung könnte nun zum ersehnten Durchbruch führen. Die zukünftige Deckung soll dabei nicht über eine weitere Versicherung mit jährlicher Prämienbelastung für die Gebäudeeigentümer erreicht werden. Vielmehr werden Beiträge ausschliesslich unmittelbar nach einem Erdbebenereignis bei den Gebäudeeigentümern fällig.
In einem nächsten Schritt soll nun das Konzept der Eventualverpflichtung vom Bundesrat fundiert geprüft werden. Für dessen zukünftige konkrete Ausgestaltung leistet die VKG gerne ihren Beitrag.
Für Medienanfragen:
Rolf Meier
Medienstelle der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG)
T +41 (0)31 320 22 82, rolf.meier@vkg.ch
Original-Content von: VKG / AECA, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100060417/100878125
Der Nationalrat hat am Mittwoch die Kommissionsmotion der UREK-S "Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung" angenommen. Die Schweiz ist heute ungenügend auf ein massives Erdbeben vorbereitet. Die vielversprechende neue Finanzierungsidee könnte endlich eine flächendeckende nationale Lösung zur Bewältigung eines starken Erdbebens ermöglichen. Die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) begrüsst diesen Entscheid.
Gemäss der nationalen Risikoanalyse "Katastrophen und Notlagen Schweiz 2020" des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) gehören Erdbeben zu den grössten Risiken für die Schweiz. Trotzdem ist die Schweiz auf ein massives Erdbeben mit entsprechenden Schäden bis heute ungenügend vorbereitet: Nur rund 10% der Gebäudeeigentümer sind privat gegen die Naturgefahr Erdbeben versichert. Damit müsste im Ereignisfall der Wiederaufbau der Gebäude mehrheitlich durch Steuergelder oder Hilfsgelder finanziert werden. Aus Sicht der VKG würde damit der Solidaritätsgedanke in der Schweiz überstrapaziert.
Der Handlungsbedarf ist seit längerem bekannt: Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu politischen Diskussionen rund um das Thema Erdbeben. Doch alle politischen Vorstösse sind bislang hauptsächlich an der Finanzierungsfrage gescheitert. Die neue Idee einer Eventualverpflichtung könnte nun zum ersehnten Durchbruch führen. Die zukünftige Deckung soll dabei nicht über eine weitere Versicherung mit jährlicher Prämienbelastung für die Gebäudeeigentümer erreicht werden. Vielmehr werden Beiträge ausschliesslich unmittelbar nach einem Erdbebenereignis bei den Gebäudeeigentümern fällig.
In einem nächsten Schritt soll nun das Konzept der Eventualverpflichtung vom Bundesrat fundiert geprüft werden. Für dessen zukünftige konkrete Ausgestaltung leistet die VKG gerne ihren Beitrag.
Für Medienanfragen:
Rolf Meier
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