Erkrath (ots) -
Nahezu jeder Fahrzeughersteller verwendet das sog. "Thermofenster (https://www.youtube.com/watch?v=GFE5WsgAcjc&list=PLXLbps2a8MqeUHnXaqKhB6da9wrZTRSS-&index=3)" als eine Technik der Abgasaufbereitung bei Dieselfahrzeugen. Der Mechanismus, bei dem ein Teil der Abgase zwecks Reinigung erneut in den Motorraum zurückgeleitet wird, funktioniert jedoch lediglich in einem vom Hersteller vorgegeben Temperaturfenster zu 100 Prozent. Dieses, u.a. von VW in Dieselfahrzeugen des Konzerns eingesetzte, Temperaturfenster bewertete der EuGH-Generalanwalt heute als unzulässig.
Thermofenster von VW und Porsche verstoßen gegen EU-Gesetz
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Athanasios Rantos, führte in seinem Schlussplädoyer aus, dass die von Volkswagen (https://ru.law/expertise/abgasskandal/vw-diesel/) und Porsche (https://ru.law/expertise/abgasskandal/3-liter-motoren/) verwendeten Thermofenster, welche lediglich innerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs sowie darüber hinaus nur in bestimmten Höhenlagen funktionieren, gegen europäische Gesetze verstießen.
Nun entscheidet der EuGH über diese Frage, welche ursprünglich aus in Österreich eingereichten Klagen gegen die Volkswagen AG resultieren. Dass auch die Richter des Europäischen Gerichtshofs dieser Rechtsauffassung folgen werden, ist insbesondere vor dem Hintergrund der bereits im Dezember 2020 ergangenen Entscheidung (Az.: C-693/18) (https://www.presseportal.de/pm/119896/4794234) sehr wahrscheinlich. Über fünf Jahre nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals stand danach fest, dass Automobilhersteller den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht einfach durch Motorschutz rechtfertigen könnten.
Auch der Generalanwalt des EuGH, Athanasios Rantos, griff diesen Aspekt erneut auf und erklärte, dass eine Abschalteinrichtung, welche v.a. der Schonung von Fahrzeughardware wie dem Abgasrückführungs-Ventil, dem Abgasrückführungs-Kühler oder dem in jedem Dieselfahrzeug verbauten Dieselpartikelfilter diene, keine ausreichende Rechtfertigung im Sinne des Motorschutzes liefere. Es handele sich somit um eine unzulässige Abschalteinrichtung.
Rogert & Ulbrich rät zur Geltendmachung von neuen Ansprüchen gegen den Hersteller
Die auf den Abgasskandal spezialisierte Kanzlei Rogert & Ulbrich hat bereits zahlreiche Urteile zugunsten betroffener Fahrzeugbesitzer gegen Volkswagen (https://ru.law/expertise/abgasskandal/vw-diesel/), Audi (https://ru.law/expertise/abgasskandal/audi-diesel/), Porsche (https://ru.law/expertise/abgasskandal/porsche-diesel/) und Daimler (https://ru.law/expertise/abgasskandal/mercedes-benz-diesel/) erzielen können, u.a. auch wegen des Einbaus solcher unzulässiger Thermofenster. Sie rät Dieselfahrern dazu, sich kostenlos und unverbindlich beraten (https://ru.law/expertise/abgasskandal/) zu lassen. Insbesondere, wer in den vergangenen ein bis zwei Jahren ein Dieselfahrzeug bei einem Händler erwarb, kann nun profitieren.
Über die Verbraucherkanzlei Rogert & Ulbrich
Die seit 2007 bestehende Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich kämpft bundesweit auf Seiten der Verbraucher gegen Großkonzerne.
Seit Beginn des Diesel-Abgasskandals im Jahr 2015 setzen sich die Verbraucheranwälte für die Rechte geschädigter Dieselfahrer ein. Dabei verhilft das Anwaltsteam der Kanzlei betrogenen Kunden nicht nur zu Schadensersatz, sondern leistet darüber hinaus einen wertvollen Beitrag für den Schutz der Umwelt und zur Senkung von Emissionen. Die Kanzlei steht für eine nachhaltige Arbeitsweise, arbeitet papierlos und bietet Mitarbeitenden Elektrofirmenwagen an. Dank automatisierter Abläufe steht R&U als sog. Legaltech-Kanzlei für erstklassige Beratung und professionelle Betreuung während des gesamten Verfahrens.
Es ist den Verbraucherschützern gelungen, für inzwischen mehr als 25.000 Mandanten Schadensersatz in Millionenhöhe zu erzielen. Die kanzleieigene Datenbank umfasst sämtliche Angaben manipulierter Fahrzeuge in Verknüpfung mit erstrittenen Urteilen und ermöglicht den Rechtsexperten die Identifikation der optimalen Klagestrategie mit den bestmöglichen Erfolgsaussichten.
2020 gelingt den geschäftsführenden Partnern Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich in Kooperation mit weiteren Experten außerdem der erfolgreiche Abschluss der ersten deutschen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Es konnte ein Vergleich von über 830 Mio. Euro für ca. 260.000 betrogene VW-Kunden erzielt werden - ein bislang einzigartiger Erfolg der deutschen Rechtsgeschichte.
Für FOCUS-Online beleuchtet Dr. Marco Rogert als Rechtsexperte seit 2016 nicht nur die Komplexität des Abgasskandals.
Pressekontakt:
Nicole Wynbergen
Rechtsanwältin
Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Niermannsweg 13 - 40699 Erkrath
Telefon: (0049) 211 819 770
E-Mail: wynbergen@ru.law
Original-Content von: Rogert & Ulbrich, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/119896/5028225
Nahezu jeder Fahrzeughersteller verwendet das sog. "Thermofenster (https://www.youtube.com/watch?v=GFE5WsgAcjc&list=PLXLbps2a8MqeUHnXaqKhB6da9wrZTRSS-&index=3)" als eine Technik der Abgasaufbereitung bei Dieselfahrzeugen. Der Mechanismus, bei dem ein Teil der Abgase zwecks Reinigung erneut in den Motorraum zurückgeleitet wird, funktioniert jedoch lediglich in einem vom Hersteller vorgegeben Temperaturfenster zu 100 Prozent. Dieses, u.a. von VW in Dieselfahrzeugen des Konzerns eingesetzte, Temperaturfenster bewertete der EuGH-Generalanwalt heute als unzulässig.
Thermofenster von VW und Porsche verstoßen gegen EU-Gesetz
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Athanasios Rantos, führte in seinem Schlussplädoyer aus, dass die von Volkswagen (https://ru.law/expertise/abgasskandal/vw-diesel/) und Porsche (https://ru.law/expertise/abgasskandal/3-liter-motoren/) verwendeten Thermofenster, welche lediglich innerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs sowie darüber hinaus nur in bestimmten Höhenlagen funktionieren, gegen europäische Gesetze verstießen.
Nun entscheidet der EuGH über diese Frage, welche ursprünglich aus in Österreich eingereichten Klagen gegen die Volkswagen AG resultieren. Dass auch die Richter des Europäischen Gerichtshofs dieser Rechtsauffassung folgen werden, ist insbesondere vor dem Hintergrund der bereits im Dezember 2020 ergangenen Entscheidung (Az.: C-693/18) (https://www.presseportal.de/pm/119896/4794234) sehr wahrscheinlich. Über fünf Jahre nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals stand danach fest, dass Automobilhersteller den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht einfach durch Motorschutz rechtfertigen könnten.
Auch der Generalanwalt des EuGH, Athanasios Rantos, griff diesen Aspekt erneut auf und erklärte, dass eine Abschalteinrichtung, welche v.a. der Schonung von Fahrzeughardware wie dem Abgasrückführungs-Ventil, dem Abgasrückführungs-Kühler oder dem in jedem Dieselfahrzeug verbauten Dieselpartikelfilter diene, keine ausreichende Rechtfertigung im Sinne des Motorschutzes liefere. Es handele sich somit um eine unzulässige Abschalteinrichtung.
Rogert & Ulbrich rät zur Geltendmachung von neuen Ansprüchen gegen den Hersteller
Die auf den Abgasskandal spezialisierte Kanzlei Rogert & Ulbrich hat bereits zahlreiche Urteile zugunsten betroffener Fahrzeugbesitzer gegen Volkswagen (https://ru.law/expertise/abgasskandal/vw-diesel/), Audi (https://ru.law/expertise/abgasskandal/audi-diesel/), Porsche (https://ru.law/expertise/abgasskandal/porsche-diesel/) und Daimler (https://ru.law/expertise/abgasskandal/mercedes-benz-diesel/) erzielen können, u.a. auch wegen des Einbaus solcher unzulässiger Thermofenster. Sie rät Dieselfahrern dazu, sich kostenlos und unverbindlich beraten (https://ru.law/expertise/abgasskandal/) zu lassen. Insbesondere, wer in den vergangenen ein bis zwei Jahren ein Dieselfahrzeug bei einem Händler erwarb, kann nun profitieren.
Über die Verbraucherkanzlei Rogert & Ulbrich
Die seit 2007 bestehende Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich kämpft bundesweit auf Seiten der Verbraucher gegen Großkonzerne.
Seit Beginn des Diesel-Abgasskandals im Jahr 2015 setzen sich die Verbraucheranwälte für die Rechte geschädigter Dieselfahrer ein. Dabei verhilft das Anwaltsteam der Kanzlei betrogenen Kunden nicht nur zu Schadensersatz, sondern leistet darüber hinaus einen wertvollen Beitrag für den Schutz der Umwelt und zur Senkung von Emissionen. Die Kanzlei steht für eine nachhaltige Arbeitsweise, arbeitet papierlos und bietet Mitarbeitenden Elektrofirmenwagen an. Dank automatisierter Abläufe steht R&U als sog. Legaltech-Kanzlei für erstklassige Beratung und professionelle Betreuung während des gesamten Verfahrens.
Es ist den Verbraucherschützern gelungen, für inzwischen mehr als 25.000 Mandanten Schadensersatz in Millionenhöhe zu erzielen. Die kanzleieigene Datenbank umfasst sämtliche Angaben manipulierter Fahrzeuge in Verknüpfung mit erstrittenen Urteilen und ermöglicht den Rechtsexperten die Identifikation der optimalen Klagestrategie mit den bestmöglichen Erfolgsaussichten.
2020 gelingt den geschäftsführenden Partnern Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich in Kooperation mit weiteren Experten außerdem der erfolgreiche Abschluss der ersten deutschen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Es konnte ein Vergleich von über 830 Mio. Euro für ca. 260.000 betrogene VW-Kunden erzielt werden - ein bislang einzigartiger Erfolg der deutschen Rechtsgeschichte.
Für FOCUS-Online beleuchtet Dr. Marco Rogert als Rechtsexperte seit 2016 nicht nur die Komplexität des Abgasskandals.
Pressekontakt:
Nicole Wynbergen
Rechtsanwältin
Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Niermannsweg 13 - 40699 Erkrath
Telefon: (0049) 211 819 770
E-Mail: wynbergen@ru.law
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/119896/5028225
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