DJ Wuermeling: Bei europäischer Cloud-Aufsicht Kompetenzen klar regeln
Von Hans Bentzien
FRANKFURT (Dow Jones)--Die europäischen Gesetzgeber müssen bei der Etablierung eines Gesetzes über die Beaufsichtigung von Cloud-Anbietern nach Aussage von Bundesbank-Vorstandsmitglied Joachim Wuermeling die Kompetenzen klar regeln. "Wenn sich die ESAs (Europäische Finanzaufsichtsbehörden Eba, Esma, Eiopa) zunehmend mit der Beaufsichtigung von Cloud-Anbietern befassen, müssen sie sicherstellen, dass sie dies auf effiziente Weise und ohne Doppelarbeit tun", sagte Wuermeling bei einer Konferenz.
Eine Frage sollte nur einmal und nur von einer Behörde geprüft werden. "Das ist wichtig für uns als Aufsichtsbehörden, denn wir haben die Pflicht, unser Personal und unsere Ressourcen effizient einzusetzen", sagte Wuermeling. Die Banken wollten nicht zweimal für dieselbe Frage beaufsichtigt werden, und das gelte sicher auch für die Cloud-Anbieter.
Die EU-Kommission hat gerade einen Vorschlag für einen Digital Operational Resilience Act (Dora) gemacht, nach dem die ESAs operative Aufsichtsfunktionen für kritische Technologie-Drittdienstleister wahrnehmen, wobei die Eba als federführende Aufsichtsbehörde benannt wird und eng mit Eiopa und Esma zusammenarbeitet. Dazu gehören laut Wuermeling Inspektionen vor Ort, laufende Überwachung und Empfehlungen für Maßnahmen.
"Im Gegensatz dazu sollen sich die Bankenaufsichtsbehörden auf ihr Mandat zur Beaufsichtigung von Finanzinstituten beschränken", sagte er. Die Beaufsichtigung kritischer Drittdienstleister falle daher, wenn überhaupt, nur indirekt in den Aufgabenbereich der Bankenaufsicht.
Sollte es tatsächlich zu dieser Form der Arbeitsteilung kommen, würde das Wuermeling zufolge die Aufsichtslandschaft komplexer machen und eine stärkere Kooperation zwischen den Behörden erfordern.
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September 23, 2021 10:01 ET (14:01 GMT)
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