Wiesbaden (ots) -
Am kommenden Sonntag, dem 26. September 2021, findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Die Wahllokale haben von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
"Wahlen sind die Grundlage unserer Demokratie. Eine hohe Wahlbeteiligung ist dabei wesentlich für die demokratische Legitimation des neuen Deutschen Bundestages. Ich rufe deshalb alle Wahlberechtigten dazu auf, sich für unsere Demokratie einzusetzen und ihre Stimme bei der diesjährigen Bundestagswahl abzugeben", so Bundeswahlleiter Georg Thiel. "Die Teilnahme an der Wahl ist ihre wichtigste Möglichkeit, Einfluss darauf zu nehmen, wie sich die Bundesrepublik Deutschland in den kommenden Jahren entwickelt. Mit Ihrer Stimmabgabe machen Sie von einem wesentlichen Grundrecht unserer Demokratie Gebrauch."
Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können dennoch an der Bundestagswahl teilnehmen. Der zuständige Wahlraum für die Stimmabgabe kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahlraum müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Wer am Wahltag verhindert ist, kann Wahlschein und Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, dem 24. September 2021 bis 18:00 Uhr, beantragen. In besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel bei nachgewiesener kurzfristiger Erkrankung) auch noch bis zum Wahltag, dem 26. September 2021, bis 15:00 Uhr. Wer seinen Antrag im Wahlamt abgibt, erhält die Briefwahlunterlagen sofort und kann noch im Wahlamt seine Stimme abgeben.
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden.
Pressestelle
Telefon: 0611 75-3444
www.bundeswahlleiter.de/kontakt
Pressekontakt:
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
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E-Mail: pressestelle@bundeswahlleiter.de
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/74247/5029202
Am kommenden Sonntag, dem 26. September 2021, findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Die Wahllokale haben von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
"Wahlen sind die Grundlage unserer Demokratie. Eine hohe Wahlbeteiligung ist dabei wesentlich für die demokratische Legitimation des neuen Deutschen Bundestages. Ich rufe deshalb alle Wahlberechtigten dazu auf, sich für unsere Demokratie einzusetzen und ihre Stimme bei der diesjährigen Bundestagswahl abzugeben", so Bundeswahlleiter Georg Thiel. "Die Teilnahme an der Wahl ist ihre wichtigste Möglichkeit, Einfluss darauf zu nehmen, wie sich die Bundesrepublik Deutschland in den kommenden Jahren entwickelt. Mit Ihrer Stimmabgabe machen Sie von einem wesentlichen Grundrecht unserer Demokratie Gebrauch."
Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können dennoch an der Bundestagswahl teilnehmen. Der zuständige Wahlraum für die Stimmabgabe kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahlraum müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Wer am Wahltag verhindert ist, kann Wahlschein und Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, dem 24. September 2021 bis 18:00 Uhr, beantragen. In besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel bei nachgewiesener kurzfristiger Erkrankung) auch noch bis zum Wahltag, dem 26. September 2021, bis 15:00 Uhr. Wer seinen Antrag im Wahlamt abgibt, erhält die Briefwahlunterlagen sofort und kann noch im Wahlamt seine Stimme abgeben.
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