Muss einem Mieterhöhungsverlangen der Mietspiegel beigefügt werden, mit dem die Erhöhung begründet wird? Das musste der BGH in einem Fall entscheiden, in dem eine Vermieterin eine Mieterhöhung von 15% durchsetzen wollte und sich dabei auf einen qualifizierten Mietspiegel stützte - ohne ihn anzufügen. Eine Vermieterin wollte eine Mieterhöhung für eine 80 m² große Dreizimmerwohnung in Nürnberg durchsetzen. Sie forderte den Mieter mit Schreiben vom 06.11.2018 auf, einer 15%-ige Erhöhung der Nettokaltmiete ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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