BRÜSSEL (dpa-AFX) - Bestimmte Unternehmen sollen nach dem Willen der EU-Kommission künftig einfacher durch eigentlich unerwünschte Staatshilfe unterstützt werden können. "Zukunftsorientierte Investitions- und Solvenzstützungsmaßnahmen" sollen demnach im Rahmen der wegen der Corona-Pandemie gelockerten Beihilferegeln für einen begrenzten Zeitraum ermöglicht werden. Dies müsse aber so gestaltet werden, dass es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen komme, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit.
Konkret geht es um Fördermaßnahmen für eine "nachhaltige Wirtschaft" und Unterstützung dabei, private Mittel für mittelgroße Unternehmen - die in der Regel auf Kredite angewiesen sind - zu akquirieren. Das geänderte Regelwerk soll zunächst bis zum 30. Juni 2022 gelten, langfristig aber schrittweise auslaufen.
Man werde bei der Entscheidung über die nächsten Schritte die Ansichten aller EU-Staaten berücksichtigen, teilte die für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager mit. Diese haben nun Gelegenheit, zu dem Vorschlagsentwurf Stellung zu nehmen. Die Vorschriften für staatlich unterstützte Kapitalspritzen an Unternehmen waren bereits im März 2020 gelockert worden, um während der Corona-Pandemie mehr Möglichkeiten zuzulassen, damit Firmen gestützt und Arbeitsplätze erhalten werden können./mjm/DP/jha