Wer eine Baufinanzierung bei der Commerzbank vorzeitig beendet hat und dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen musste, hat gute Chancen auf die Rückzahlung des Geldes. So gehen Sie vor. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) darf die Commerzbank in vielen Fällen keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, wenn der Kunde das Darlehen vorzeitig kündigt. Der BGH (Az.: XI ZR 320/20) hat eine Beschwerde der Commerzbank gegen ein entsprechendes Urteil des OLG Frankfurt zurückgewiesen. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2021 Roland Klaus