Der BGH hat entschieden: Ein Immobilienvermittler muss seine Maklerprovision zurückzahlen, weil er den Kunden nicht korrekt über sein Widerrufsrecht informiert hat. Das ist kein Einzelfall. So können auch Sie profitieren Nicht nur die Immobilienpreise sind in den letzten Jahren massiv gestiegen - sondern mit ihnen auch die Nebenkosten. Doch viele Immobilienbesitzer können sich jetzt zumindest die Provision für einen Immobilienmakler sparen. Denn ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Sie erhalten auf FinanzNachrichten.de kostenlose Realtime-Aktienkurse von und .
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen,
bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen
Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu
verstehen sein kann.