Der BGH hat entschieden: Ein Immobilienvermittler muss seine Maklerprovision zurückzahlen, weil er den Kunden nicht korrekt über sein Widerrufsrecht informiert hat. Das ist kein Einzelfall. So können auch Sie profitieren Nicht nur die Immobilienpreise sind in den letzten Jahren massiv gestiegen - sondern mit ihnen auch die Nebenkosten. Doch viele Immobilienbesitzer können sich jetzt zumindest die Provision für einen Immobilienmakler sparen. Denn ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2021 Roland Klaus