Es ist vergleichsweise ruhig geworden um den sogenannten Widerrufsjoker, mit dem viele zehntausend Immobilienbesitzer ihre Baufinanzierungen auf deutlich günstigere Zinsen umgestellt haben. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile hat abgenommen, nachdem der BGH (Az. XI ZR 581/18) die Kriterien für einen erfolgreichen Widerruf zuletzt strenger gefasst hat. Tot ist der Widerruf eines Hypothekenkredits deshalb aber noch lange nicht. Denn immer noch finden sich in zahlreichen Darlehen Formfehler, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2021 Roland Klaus