Für die Schadensersatzklage von Daimler-Aktionären vor dem OLG Stuttgart ist ein Musterkläger bestimmt worden. Damit läuft das Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) nun an. Normalerweise hätten geschädigte Anleger sechs Monate Zeit, um sich vergleichsweise kostengünstig zu dem Verfahren anzumelden, ohne selbst klagen zu müssen. Doch im Fall Daimler wird diese Frist durch einen besonderen Sachverhalt stark verkürzt. Denn bereits zum Jahresende 2021 - so sagen Fachleute ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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