Für Verbraucher, die eine Immobilie verkaufen wollen, gibt es ein riesiges Ärgernis, wenn sie eine laufende Baufinanzierung haben. Dann verlangt die Bank nämlich eine satte Vorfälligkeitsentschädigung - quasi ein Entgelt, das der Bank die entgangenen Zinszahlungen ersetzen soll. Doch nun hat der BGH den Weg freigemacht, dass viele Kreditnehmer diese Ablöse sparen können. Der BGH hat nämlich für den Fall eines Immobilienkredits der Commerzbank entschieden, dass der Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2021 Roland Klaus