Berlin - Die Fraktionsvorsitzende der Grünen Britta Haßelmann strebt eine Wahlrechtsform notfalls gegen CDU und CSU an. "Wenn die Union nicht bereit ist für eine Wahlrechtsreform, müssten wir es allein machen", sagte Haßelmann dem "Spiegel".
"Klar ist, dass die CSU mit ihren Spezialinteressen nicht weiter den notwendigen Prozess ausbremsen kann." In der vergangenen Legislaturperiode waren Verhandlungen über eine weitreichende Reform gescheitert, die ein weiteres Anwachsen des Bundestags verlässlich verhindern könnte. Regulär hat der Bundestag 598 Sitze, in der vergangenen Legislaturperiode waren es 709, nun sind es 736. Problem ist, dass einerseits jeder Erststimmen-Direktkandidat einen Sitz im Bundestag bekommen, andererseits aber auch das Zweitstimmen-Gesamtverhältnis abgebildet sein soll. Weil es immer mehr vergleichsweise starke Parteien gibt und die Direktkandidaten oft nur mit relativ dünner Mehrheit ins Parlament kommen, gibt es auch immer mehr Ausgleichsmandate, damit das Gesamtverhältnis wieder stimmt.
Früher bekamen Union und SPD alle Direktmandate und hatten gleichzeitig auch die breite Mehrheit beim Zweitstimmenergebnis, so dass es nur wenig zusätzlicher Mandate bedurfte. Die Große Koalition verabschiedete zuletzt nur eine wenig wirksame Anpassung. Das Wahlrecht kann eigentlich mit einfacher Mehrheit im Bundestag geändert werden, in den letzten Jahren wurde aber versucht, einen möglichst großen Konsens zu finden. Bislang vergeblich: Vor allem die CSU holt oft deutlich mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis eigentlich zustünden, und sorgt sich wohl um ihren Einfluss.
Die Grünen wollen es aber trotzdem wieder mit einem Konsens versuchen: "Wir wollen noch im ersten Jahr der Koalition einen Vorschlag für einen Gesetzentwurf vorlegen. Wir werden auf Linke, CDU und CSU zugehen und hoffen, dass sie mitarbeiten", sagte Haßelmann.
"Klar ist, dass die CSU mit ihren Spezialinteressen nicht weiter den notwendigen Prozess ausbremsen kann." In der vergangenen Legislaturperiode waren Verhandlungen über eine weitreichende Reform gescheitert, die ein weiteres Anwachsen des Bundestags verlässlich verhindern könnte. Regulär hat der Bundestag 598 Sitze, in der vergangenen Legislaturperiode waren es 709, nun sind es 736. Problem ist, dass einerseits jeder Erststimmen-Direktkandidat einen Sitz im Bundestag bekommen, andererseits aber auch das Zweitstimmen-Gesamtverhältnis abgebildet sein soll. Weil es immer mehr vergleichsweise starke Parteien gibt und die Direktkandidaten oft nur mit relativ dünner Mehrheit ins Parlament kommen, gibt es auch immer mehr Ausgleichsmandate, damit das Gesamtverhältnis wieder stimmt.
Früher bekamen Union und SPD alle Direktmandate und hatten gleichzeitig auch die breite Mehrheit beim Zweitstimmenergebnis, so dass es nur wenig zusätzlicher Mandate bedurfte. Die Große Koalition verabschiedete zuletzt nur eine wenig wirksame Anpassung. Das Wahlrecht kann eigentlich mit einfacher Mehrheit im Bundestag geändert werden, in den letzten Jahren wurde aber versucht, einen möglichst großen Konsens zu finden. Bislang vergeblich: Vor allem die CSU holt oft deutlich mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis eigentlich zustünden, und sorgt sich wohl um ihren Einfluss.
Die Grünen wollen es aber trotzdem wieder mit einem Konsens versuchen: "Wir wollen noch im ersten Jahr der Koalition einen Vorschlag für einen Gesetzentwurf vorlegen. Wir werden auf Linke, CDU und CSU zugehen und hoffen, dass sie mitarbeiten", sagte Haßelmann.
© 2021 dts Nachrichtenagentur