Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland ein neues Recht für Immobilienmakler. Neben der Teilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer findet sich darin eine weitere Änderung, die für Brisanz sorgt - aber bislang von den meisten übersehen wurde. So verlangt das Gesetz nämlich, dass die Beauftragung eines Maklers in Textform geschehen muss. Zuvor war auch eine sogenannte konkludente Beauftragung wirksam - beispielsweise dann, wenn ein Interessent sich auf die Anzeige des Maklers gemeldet ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2021 Roland Klaus