Berlin - Robert Seegmüller, Vorsitzender des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Richter am Bundesverwaltungsgericht, kritisiert den juristischen Gestaltungsanspruch einiger Naturwissenschaftler in der Coronakrise. "Die Aussagen der Naturwissenschaft dürfen Gerichte nicht kritiklos hinnehmen", schreibt er in einem Gastbeitrag für die "Welt am Sonntag".
"Sie können nur dann Grundlage gerichtlicher Entscheidungen sein, wenn die angewendete Methode wissenschaftlich vertretbar ist." Insbesondere in der Coronakrise sei es jedoch vorgekommen, dass die Wissenschaft den ihr vom Grundgesetz zugewiesenen Aufgabenbereich überschreite. Einige Personen versuchten, "den Eindruck einer Alternativlosigkeit hinsichtlich der von ihnen genannten Regelungsvorschläge zu vermitteln, wie zuletzt etwa Frank Ulrich Montgomery". Der Vorsitzende des Weltärztekongresses Montgomery hatte die Richterschaft des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen der "Welt" als "kleine Richterlein" bezeichnet, weil sie 2G im Einzelhandel gekippt hatten.
"Sie können nur dann Grundlage gerichtlicher Entscheidungen sein, wenn die angewendete Methode wissenschaftlich vertretbar ist." Insbesondere in der Coronakrise sei es jedoch vorgekommen, dass die Wissenschaft den ihr vom Grundgesetz zugewiesenen Aufgabenbereich überschreite. Einige Personen versuchten, "den Eindruck einer Alternativlosigkeit hinsichtlich der von ihnen genannten Regelungsvorschläge zu vermitteln, wie zuletzt etwa Frank Ulrich Montgomery". Der Vorsitzende des Weltärztekongresses Montgomery hatte die Richterschaft des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen der "Welt" als "kleine Richterlein" bezeichnet, weil sie 2G im Einzelhandel gekippt hatten.
© 2022 dts Nachrichtenagentur