Zürich (awp/sda) - Zwischen Uber und seinen Fahrern besteht ein Anstellungsverhältnis: Zu diesem Schluss gelangt das Zürcher Sozialversicherungsgericht in mehreren Urteilen. Damit muss Uber auch Sozialversicherungsbeiträge für seine Fahrer bezahlen. Uber hatte sich auf den Standpunkt gestellt, eine blosse Dienstleistung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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