Ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) könnte nun den Weg für Entschädigungen von Seilbahnbetreibern für die durch den Beginn der Coronapandemie bedingte Schließung der Anlagen im März 2020 frei machen. Das berichtet der "Standard" in seiner Samstagausgabe unter Berufung auf eine Entscheidung des Höchstgerichts, die diese Woche an die Beschwerdeführer, die Seilbahnen in Obertauern, zugestellt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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