Mainz (ots) -
Sein Recht als demonstrierender Bürger in Anspruch zu nehmen, ist etwas völlig Normales. In Deutschland. Einer Demokratie. In Kasachstan hat der Präsident gerade entschieden, dass alle Demonstranten Terroristen seien, sprich, Polizisten dürfen auf sie schießen. In einer Demokratie ist das Recht, sich zu versammeln und damit seine Meinung auszudrücken, keine Gnade der Herrschenden. Man nimmt es in Anspruch. So weit die Theorie. Der Missbrauch dieses Rechts gehört in unserem Land mittlerweile zum Alltag. Brandsätze fliegen auf Polizisten, fremdes Eigentum wird abgefackelt oder zum Mord und Totschlag gegen Dritte aufgerufen. Zur Wahrheit gehört, dass auch Staatsdiener ihr Gewaltmonopol bisweilen überreizen. Was wie ein Spiel klingt, ist bitterer Ernst. Denn Schritt für Schritt höhlen Verstöße, Vergehen und Straftaten im Umfeld von Protesten das grundgesetzlich verbriefte Recht aus. Da werden Grenzen verschoben. Das darf der Staat im Sinne der demokratisch verfassten Gesellschaft nicht dulden. Egal, ob sich Glatzköpfe mit Hakenkreuzen schmücken, Berufsaufrührer sich Sturmhauben überstülpen oder ältere Herren im Cordanzug sich Alu-Hüte aufsetzen. Zur Kritik an staatlichem Handeln gibt es in der Pandemie ausreichend Anlass. Die darf nicht unterdrückt werden. Aber vorführen lassen darf sich der Staat nicht. Wer auf Demonstrationen mit Gewalt, Volksverhetzung oder Aufrufen zu Straftaten arbeitet, muss wissen, dass ihn Strafen erwarten - am besten innerhalb der nächsten 24 Stunden. Das hat Bayern kürzlich gut vorgemacht.
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Sein Recht als demonstrierender Bürger in Anspruch zu nehmen, ist etwas völlig Normales. In Deutschland. Einer Demokratie. In Kasachstan hat der Präsident gerade entschieden, dass alle Demonstranten Terroristen seien, sprich, Polizisten dürfen auf sie schießen. In einer Demokratie ist das Recht, sich zu versammeln und damit seine Meinung auszudrücken, keine Gnade der Herrschenden. Man nimmt es in Anspruch. So weit die Theorie. Der Missbrauch dieses Rechts gehört in unserem Land mittlerweile zum Alltag. Brandsätze fliegen auf Polizisten, fremdes Eigentum wird abgefackelt oder zum Mord und Totschlag gegen Dritte aufgerufen. Zur Wahrheit gehört, dass auch Staatsdiener ihr Gewaltmonopol bisweilen überreizen. Was wie ein Spiel klingt, ist bitterer Ernst. Denn Schritt für Schritt höhlen Verstöße, Vergehen und Straftaten im Umfeld von Protesten das grundgesetzlich verbriefte Recht aus. Da werden Grenzen verschoben. Das darf der Staat im Sinne der demokratisch verfassten Gesellschaft nicht dulden. Egal, ob sich Glatzköpfe mit Hakenkreuzen schmücken, Berufsaufrührer sich Sturmhauben überstülpen oder ältere Herren im Cordanzug sich Alu-Hüte aufsetzen. Zur Kritik an staatlichem Handeln gibt es in der Pandemie ausreichend Anlass. Die darf nicht unterdrückt werden. Aber vorführen lassen darf sich der Staat nicht. Wer auf Demonstrationen mit Gewalt, Volksverhetzung oder Aufrufen zu Straftaten arbeitet, muss wissen, dass ihn Strafen erwarten - am besten innerhalb der nächsten 24 Stunden. Das hat Bayern kürzlich gut vorgemacht.
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