WASHINGTON (dpa-AFX) - Die Wettbewerbsklage, mit der die US-Regierung Facebook zerschlagen will, ist im zweiten Anlauf von einem Gericht in Washington angenommen worden. Die erste Version hatte Richter James Boasberg im vergangenen Sommer mit Verweis auf eine unzureichende Argumentation abgewiesen. Bei der nachgebesserten Klage sah er den Vorwurf unfairen Wettbewerbs nun viel besser begründet, wie aus Gerichtsdokumenten von Dienstag hervorging. Der Richter wies auch Facebooks Forderung ab, die Klage abzuweisen, weil FTC-Chefin Lina Khan befangen sei.
Die FTC (Federal Trade Commission) wirft Facebook unter anderem eine Monopolstellung im Markt für Online-Netzwerke vor. Auch habe Facebook den Chatdienst WhatsApp und die Fotoplattform Instagram gekauft, um dieses Monopol auf unlautere Weise zu schützen. Deshalb müssten die Übernahmen wieder rückgängig gemacht werden.
Die ursprüngliche Klage war im Dezember 2020 noch am Ende der Amtszeit des damaligen Präsidenten Donald Trump eingereicht worden, nachgebessert wurde sie unter Führung der von seinem Nachfolger Joe Biden berufenen FTC-Chefin Khan.
Wie vom Richter gefordert lieferte die FTC in der nachgebesserten Klage mehr Argumente, die Facebooks Monopolstellung belegen sollen. Die Behörde stützt sich dabei vor allem auf die Entwicklung der Nutzerzahlen sowie Analysen zu der Zeit, die Menschen auf der Plattform verbringen.
Ein Sprecher des Facebook-Konzerns Meta sagte dem "Wall Street Journal" nach der Entscheidung des Richters, man sei überzeugt, dass die Tatsachen die Vorwürfe widerlegen würden. Facebooks Investitionen in WhatsApp und Instagram seien gut für den Wettbewerb gewesen.
Facebook hatte Instagram 2012 für etwa eine Milliarde Dollar und WhatsApp 2014 für am Ende rund 22 Milliarden Dollar gekauft. Instagram hat inzwischen rund eine Milliarde Nutzer, WhatsApp etwa zwei Milliarden. Die US-Wettbewerbshüter gaben seinerzeit die Übernahmen von Instagram und WhatsApp frei. Neben der FTC hatte auch ein Bündnis von mehr als 40 Bundesstaaten eine Klage gegen die Deals eingereicht, die von Richter Boasberg im Juni jedoch komplett abgewiesen wurde./so/DP/he