Die erste Version hatte Richter James Boasberg im vergangenen Sommer mit Verweis auf eine unzureichende Argumentation abgewiesen. Bei der nachgebesserten Klage sah er den Vorwurf unfairen Wettbewerbs nun viel besser begründet, wie aus Gerichtsdokumenten von Dienstag hervorging. Der Richter wies auch Facebooks Forderung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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