Langen - Wer bislang nur eine Corona-Impfung mit dem Wirkstoff von "Johnson & Johnson" bekommen hat, gilt ganz offiziell nicht mehr als "vollständig" geimpft. Das geht aus einer Veröffentlichung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) hervor.
Die Neuerung gilt demnach seit Samstag. Wie bei den Impfstoffen von Biontech, Moderna und Astrazeneca sind auch bei dem Wirkstoff des Herstellers Janssen ab sofort zwei Impfdosen erforderlich, um den entsprechenden Status zu erreichen. Die neue Einstufung ist auch deswegen relevant, da sowohl die Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) als auch die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) direkt auf die entsprechende Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts verweisen. Die ursprüngliche Zulassung von Johnson&Johnson/Janssen sieht eigentlich nur eine Impfung vor, um den "vollen" Impfschutz zu erreichen.
Deswegen wurde der Wirkstoff zunächst vor allem eingesetzt, um "schwer erreichbare" Gruppen zu impfen, beispielsweise Obdachlose oder Asylbewerber, denen man es offenbar nicht zutraute, auch zu einem zweiten Termin zu erscheinen. Mittlerweile wird Johnson&Johnson/Janssen aber kaum noch verimpft, auch weil die Wirksamkeit schwächer sein soll. Gleichzeitig werden schon lange Rufe laut, den Begriff "vollständig geimpft" komplett neu zu definieren und nur an Menschen zu vergeben, die auch schon eine dritte Impfung bekommen haben. Der "Booster" wird ohnehin immer häufiger zur Zugangsvoraussetzung oder ersetzt zumindest einen Test, wo 2G-Plus gilt.
Die Bundesländer definieren "geboostert" allerdings bislang sehr unterschiedlich. In Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen beispielsweise reichte bei den Johnson-&-Johnson-Einmalgeimpften dazu schon eine zweite Impfung. In Bayern waren aber bis zuletzt zwei weitere Dosen eines mRNA-Impfstoffs notwendig. In vielen Ländern war die Lage diesbezüglich unübersichtlich.
Die Neuerung gilt demnach seit Samstag. Wie bei den Impfstoffen von Biontech, Moderna und Astrazeneca sind auch bei dem Wirkstoff des Herstellers Janssen ab sofort zwei Impfdosen erforderlich, um den entsprechenden Status zu erreichen. Die neue Einstufung ist auch deswegen relevant, da sowohl die Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) als auch die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) direkt auf die entsprechende Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts verweisen. Die ursprüngliche Zulassung von Johnson&Johnson/Janssen sieht eigentlich nur eine Impfung vor, um den "vollen" Impfschutz zu erreichen.
Deswegen wurde der Wirkstoff zunächst vor allem eingesetzt, um "schwer erreichbare" Gruppen zu impfen, beispielsweise Obdachlose oder Asylbewerber, denen man es offenbar nicht zutraute, auch zu einem zweiten Termin zu erscheinen. Mittlerweile wird Johnson&Johnson/Janssen aber kaum noch verimpft, auch weil die Wirksamkeit schwächer sein soll. Gleichzeitig werden schon lange Rufe laut, den Begriff "vollständig geimpft" komplett neu zu definieren und nur an Menschen zu vergeben, die auch schon eine dritte Impfung bekommen haben. Der "Booster" wird ohnehin immer häufiger zur Zugangsvoraussetzung oder ersetzt zumindest einen Test, wo 2G-Plus gilt.
Die Bundesländer definieren "geboostert" allerdings bislang sehr unterschiedlich. In Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen beispielsweise reichte bei den Johnson-&-Johnson-Einmalgeimpften dazu schon eine zweite Impfung. In Bayern waren aber bis zuletzt zwei weitere Dosen eines mRNA-Impfstoffs notwendig. In vielen Ländern war die Lage diesbezüglich unübersichtlich.
© 2022 dts Nachrichtenagentur