
WIESBADEN (dpa-AFX) - Deutschland zählt in der EU zu den Ländern mit einem vergleichsweise hohen gesetzlichen Mindestlohn. Die seit Jahresanfang geltenden 9,82 Euro pro Stunde entsprechen bei einer Vollzeitstelle rechnerisch einer Lohnuntergrenze von 1621 Euro brutto im Monat, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch mitteilte. Höhere Mindestlöhne werden demnach in Luxemburg (2257 Euro), Irland (1775 Euro), den Niederlanden (1725 Euro) und Belgien (1658 Euro) gezahlt. Frankreich liegt mit 1603 Euro darunter.
In osteuropäischen EU-Staaten sind die Mindestlöhne mit weniger als 750 Euro brutto im Monat der Behörde zufolge deutlich geringer. Allerdings sind die Lebenshaltungskosten dort im Schnitt auch niedriger. Sechs der 27 EU-Staaten, darunter den Angaben zufolge einige mit überdurchschnittlichem Lohnniveau, haben keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Dies sind Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und Zypern.
Das Bundeskabinett will am Mittwoch (11.00 Uhr) die Erhöhung des Mindestlohns auf den Weg bringen. Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sieht vor, dass die gesetzliche Lohnuntergrenze zum 1. Oktober in einem außerplanmäßigen Schritt auf 12 Euro steigt. Davon sollen 6,2 Millionen Beschäftigte profitieren.
Laut Entwurf soll danach zum üblichen Verfahren zurückgekehrt werden und die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wieder für die Anpassungen des Mindestlohns zuständig sein./mar/DP/eas