Das Bundesministerium der Justiz hat am 9. Februar 2022 einen Gesetzentwurf zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften vorgestellt.
Insbesondere für Kleinaktionär:innen würde der Entwurf erhebliche Einschränkungen im Vergleich zu der bisherigen Praxis bedeuten. Für uns stellt die im Gesetzentwurf beschriebene virtuelle Hauptversammlung keine akzeptable, gleichwertige Alternative zur Präsenz-Hauptversammlung dar.
Dies sind unsere Kritikpunkte und Forderungen, die wir auch noch in einer ausführlichen Stellungnahme beim Bundesjustizministerium einreichen werden ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Insbesondere für Kleinaktionär:innen würde der Entwurf erhebliche Einschränkungen im Vergleich zu der bisherigen Praxis bedeuten. Für uns stellt die im Gesetzentwurf beschriebene virtuelle Hauptversammlung keine akzeptable, gleichwertige Alternative zur Präsenz-Hauptversammlung dar.
Dies sind unsere Kritikpunkte und Forderungen, die wir auch noch in einer ausführlichen Stellungnahme beim Bundesjustizministerium einreichen werden ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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