Geld zurück heißt es für den Kunden eines bayerischen Immobilienmaklers. Er bekommt mehr als 11.400 Euro, die er zuvor beim Kauf einer Immobilie als Maklerprovision bezahlt hatte. Das entschieden das Landgericht Traunstein (2 O 381/21) und Oberlandesgericht München (OLG 35 U 8169/21). Lassen Sie hier kostenlos prüfen, ob Sie einen Maklervertrag widerrufen und die Provision zurückfordern können. In dem Fall hatte der Makler eine Doppelhaushälfte im Internetportal Immobilienscout24 inseriert. Bereits ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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